Studienvoraussetzungen
Allgemein
Die allgemeingültigen Zulassungsberechtigungen zum Studium an einer Fachhochschule werden nachgewiesen durch:
Fachhochschulreife oder eine vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung
eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung(Immaturenprüfung (Auskunft erteilt Prof.Dr. Schneider, Telefon: 05 11 / 92 96 - 15 57)
oder eine Meisterprüfung, einen abgeschlossenen Bildungsgang zur/zum staatlich geprüfter Techniker/in
Zu den dualen Bachelor-Studiengängen kann nur zugelassen werden, wer einen Ausbildungsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen nachweisen kann.
Praktika
Für die Zulassung zum Studium in den Studiengängen der Abteilung Bioverfahrenstechnik (Lebensmittelverpackungstechnologie, Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie, Technologie Nachwachsender Rohstoffe) ist kein Praktikum vor Studienbeginn erforderlich.
Für die Zulassung zum Studium in den nicht-dualen Studiengängen der Abteilung Maschinenbau ist eine fachbezogene praktische Ausbildung von zehn Wochen nachzuweisen. Liegt dieser Nachsweis zur Einschreibung nicht oder nur in Teilen vor, so ist dieser bis Beginn der regulären Vorlesungen des dritten Semesters zu erbringen.
Eine abgeschlossene technische Ausbildung oder eine dem Praktikum gleichwertige Tätigkeit kann angerechnet werden. Im Praktikum sollen nach Möglichkeit enthalten sein:
- Grundausbildung in Metall- und Kunststoffverarbeitung (maschinell und von der Hand)
- Automatisierungstechnik (CNC- Maschinen und automatische Fertigungslinien)
- Messen und Prüfen (Qualitätssicherung)
- Einblicke in betriebliche Prozesse
Für die dualen Studiengänge wird kein Praktikum gefordert.
Alle Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Der Bewerbungsschluss ist in diesen Studiengängen
- für das Sommersemester der 15. Januar,
- für das Wintersemester der 15. Juli
des jeweiligen Jahres.
Die dualen Bachelor- Studiengänge
Das Studium in den dualen Bachelor-Studiengängen kann aufgenommen werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- fachbezogene Hochschulzugangsprüfung nach beruflicher Vorbildung ( Immaturenprüfung)
Die Auswahl der Studierenden erfolgt durch die Partnerunternehmen. Studienvoraussetzung ist daher zusätzlich ein Ausbildungsvertrag mit einer dieser Firmen. Für die Studierenden bedeutet das, dass sie während des Studiums eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die Aufnahme eines dualen Bachelor-Studiums erfolgt jeweils zum Beginn des Wintersemesters. Es gelten die jeweils gültigen Vorschriften des Landes Niedersachsen. Zurzeit wird ein Semesterbeitrag erhoben. Die genauen Modalitäten werden in der Zulassungsordnung beschrieben.
| Webmaster Fakultät II | 21.10.2009 |
